Bereits um 50 n.Chr. wurde der Hanf erstmals in einer medizinischen Schrift vom griechischen Arzt Dioskurides erwähnt. Auch Hildegard von Bingen ging in ihrer um 1150 erschienen Heilmittel - und Naturlehre Physica auf Cannabis und seine Wirkung ein. In Europa jedoch verwendete man vom Hanf bis ins frühe Mittelalter fast ausschliesslich die Samen oder die Fasern. Erst im 18. Jahrhundert wurde in vielen zeitgenössischen Arzneibüchern der Hanf als Bestandteil von Rezepturen aufgeführt.
Im 19. Jahrhundert hatte man dann erstmals die aktiven Moleküle der Hanfpflanze entdeckt - die Cannabinoide.
Bis heute hat man von ungefähr 120 Cannabinoiden ein Wissen erlangt, darunter die bekanntesten CBD (Cannabidiol) und THC (Tetrahydracannabinol, im medizinischen Kontext auch als Dronabinol bekannt).
Cannabinoide werden in der Medizin u.a. bei folgenden Beschwerden eingesetzt:
CBD und THC werden häufig in Form von Öl eingenommen. Die innere Anwendung von Cannabis-Extrakten ist in der Schweiz jedoch rezeptpflichtig. Mit einem ärztlichen Rezept können CBD-Tropfen in Pharma-Qualität bei uns in der Bollwerk Apotheke bezogen werden. Wir haben auch die Möglichkeit, individuelle Konzentrationen für unsere Kunden herzustellen. So kann der Arzt/ die Ärztin speziell für den Patienten abgestimmte Rezepturen erstellen. Bei Bedarf kann CBD dabei auch beliebig (und neu ohne zusätzliche BAG-Bewilligung für Ärzte) mit THC kombiniert werden.
Nur wenige Produzenten von Cannabis-Extrakten sind in der Lage, CBD und THC in Pharma-Qualität zu produzieren. Wir beziehen unsere Extrakte ausschliesslich bei der Firma PHYTOMED. Als langjährige Expertin in der Herstellung von pflanzlichen Wirkstoffen und Arzneimittel, bietet sie Apotheken verschiedene Cannabis-Extrakte sowie natürliches CBD und THC in verschiedenen Konzentrationen in Pharma/GMP-Qualität an. Der verwendete Hanf wird in der Schweiz, wann immer möglich in biologischer Qualität, angebaut. So können wir garantieren, individuelle Rezepturen von verschreibenden Ärztinnen und Ärzten rasch und in hoher Qualität herzustellen.
Haben Sie Fragen zum Thema CBD? Dann dürfen Sie uns jederzeit gerne kontaktieren. Wenn gewünscht verfügen wir auch über Adressen von Ärztinnen und Ärzten, welche sich im Thema CBD/THC auskennen.
Wundern Sie sich, warum CBD-Öle grösstenteils vom freien Markt verschwunden sind? Der Grund dafür liegt an der strengeren Überwachung seitens Vollzugsbehörden, welche als einzige legale Möglichkeit der inneren Anwendung von Cannabis-Extrakten das rezeptpflichtige Arzneimittel sehen. Zu dieser Einschätzung gelangen die Behörden aufgrund der Tatsache, dass sowohl für die Anwendung als Lebensmittel / Nahrungsergänzungsmittel als auch als Kosmetikum (u.a. Mundspülmittel) ausreichende Daten zur Sicherheit fehlen. Was den nach wie vor erlaubten Vertrieb als Chemikalien betrifft, so haben die Behörden durch die Pflicht zur Vergällung dafür gesorgt, dass eine innerliche Anwendung dieser Produkte ausgeschlossen ist.
Was bedeutet dies nun für Sie als Patient/Anwenderin? Was müssen Sie tun, um auf legalem Weg zu Ihren CBD-Tropfen zu kommen? Sie erhalten diese nach ärztlicher Verschreibung in der Apotheke. Mehr noch: Ärztinnen und Ärzte können individuelle, speziell auf Sie abgestimmte CBD-Rezepturen erstellen; bei Bedarf kann CBD dabei auch beliebig und ohne zusätzliche Bewilligung mit THC kombiniert werden. Dies ist möglich seit der Neueinstufung von THC als nicht-verbotenes Betäubungsmittel im August 2022. Die Apotheke stellt dann die Rezeptur aus Rohstoffen in Pharma-Qualität her.
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Arzt
Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Haus- oder Facharzt auf. Dieser kann mit Ihnen zusammen prüfen, ob eine cannabisbasierte Therapie für Sie in Frage kommt.
Arzt stellt Rezept aus
Ihr Arzt wählt den geeigneten pharmazeutischen Wirkstoff für die Erstellung einer Magistralrezeptur aus und stellt Ihnen ein Rezept für die Apotheke aus.*
Cannabis Arzneimittel in der Apotheke abholen
Gehen Sie mit dem Rezept in die Apotheke und lassen Sie sich Ihr verschriebenes Arzneimittel herstellen. Hier finden Sie Expert:innen für die medizinische Anwendung von Cannabis.
*Für die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse muss der Arzt eine Kostengutsprache für Sie beantragen. Eine Kostenübernahme ist derzeit nicht garantiert.